Als 100%iges Tochterunternehmen übernimmt die Bayer Gastronomie sämtliche Grundsätze der Bayer AG in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte. Unsere Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte basiert auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs), sowie auf den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Neben diesen Leitlinien gelten Konzerninterne Policies (Nr.1935, Version 4 „Position für Menschenrechte“, Nr. 1958 „Sicherheits- & Krisenmanagement“, Nr. 1986 „Corporate Compliance Policy“, Nr. 2090 „Fairness und Respekt am Arbeitsplatz“, Nr. 1915 „Datenschutz“) und der Verhaltenskodex für Lieferanten. 

 

Wir identifizieren Schwerpunktrisikobereiche, die für Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen sowie Geschäftsbeziehungen von Bayer relevant sind. Die besagten Risikobereiche basieren auf international anerkannten Menschenrechten und spiegeln relevante Menschenrechtsfragen unter Berücksichtigung unserer Unternehmenswerte wider und beinhalten das Ergebnis sorgfältiger Risikoanalysen, die regelmäßig durchgeführt und bei Bedarf aktualisiert werden.

 

Für die Ausführung der Grundsatzerklärung wird auf die Position von Bayer zum Thema Menschenrechte verwiesen.

 

Darüber hinaus verpflichten unsere unternehmensweiten LIFE-Werte wie Unternehmensrichtlinien zu Corporate Compliance sowie zu Fairness und Respekt am Arbeitsplatz alle Mitarbeitenden weltweit dazu, sich im Umgang mit Kolleg*innen, Geschäftspartnern und Mitgliedern der Gemeinschaft fair und regelkonform zu verhalten.

 

Unsere Menschenrechtsstrategie basiert auf der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht, wie sie im UNGP für Wirtschaft und Menschenrechte beschrieben ist:

 

Human Rights Due Diligence

 

Mit der Bayer Compliance Hotline bieten wir einen Beschwerdemechanismus an, der von einem externen Anbieter betrieben wird und allen Mitarbeitenden und externen Anspruchsgruppen von Bayer, unter anderem Auftragnehmern, Lieferanten sowie deren Mitarbeitende, Kunden und weiteren Adressaten zur Verfügung steht. Bedenken im Zusammenhang mit potenziellen Verstößen gegen die Menschenrechte können entweder über das Internet in der vom Rechteinhaber bevorzugten Sprache oder durch einen Anruf, der von geschultem und unabhängigem Personal entgegengenommen wird, mitgeteilt werden.

 

 

Wir verpflichten uns, unsere Geschäftstätigkeit auf ethische und gesetzeskonforme Art und Weise auszuüben und erkennen unsere Verantwortung an, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen gemäß den UNGPs und geltendem Recht. Wir wollen zuhören, Bedenken ernst nehmen und einen respektvollen Dialog führen, um überall dort effektiv Abhilfe zu schaffen, wo wir negative Auswirkungen auf die Menschenrechte verursacht oder dazu beigetragen haben. Wenn wir feststellen, dass eine Menschenrechtsverletzung in unserem eigenen Geschäftsbereich oder bei einem Lieferanten bereits stattgefunden hat oder unmittelbar bevorsteht, werden wir unverzüglich geeignete Abhilfemaßnahmen ergreifen, um das Ausmaß zu verhindern, zu beenden oder zu minimieren. Überall, wo wir Auswirkungen auf die Menschenrechte feststellen, zu denen wir durch unsere Geschäftsbeziehungen in direkter Verbindung stehen, arbeiten wir mit unseren Lieferanten oder Geschäftspartnern daran, diese im Einklang mit internationalen Standards zu bearbeiten und zu beheben.